Aktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen
Aktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen in Dresden Verlag Dashöfer GmbH
Nach langem Hin und Her ist nun der Gesetzesentwurf in die Ressortabstimmung gegangen. Es ist davon auszugehen, dass dieser so umgesetzt wird.Der Entwurf sieht für Verleiher und Entleiher schwerwiegende rechtliche Änderungen vor. Wer rechtzeitig Risiken erkennen und Chancen nutzen möchte, sollte die kommenden Regeln jetzt kennen lernen, denn beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird es für viele Optionen zu spät sein.
Auch die neuen Regeln zu Scheinwerkverträgen bergen große Risiken. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen.
Inhalte
Grundlagen
- Zeitarbeit, freie Mitarbeit, Arbeitsvertrag und Scheinwerkvertrag - Definition und Abgrenzungskriterien nach bisherigem Recht
- Neue gesetzliche Definition Arbeitsleistung
- Neuregelung: gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien
Neue Regelungen zur Zeitarbeit
- 'vorübergehend'
- Definition und Rechtsfolge nach bisherigem Recht
- 'vorübergehend' nach der Neuregelung
- Höchstüberlassungsfrist 18 Monate
- Mindestunterbrechungszeitraum
- Kein Zwischenverleih durch Dritten
- Rechtsfolge bei Verstoß: Arbeitsverhältnis mit Entleiher
- Equal Pay und Equal Treatment
- aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen
- Neuregelung: Gesetzliche Pflicht zu Equal Pay nach 9 Monaten
- Neuregelung zu Equal Treatment?
- Neuregelung: Pflicht zur ausdrücklichen Bezeichnung als 'Arbeitnehmerüberlassung'
- Neuregelung zur Personalgestellung im Öffentlichen Dienst
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
- Neuregelungen zur AÜG-Erlaubnis - das Ende der Vorratserlaubnis
- Zeitarbeit und Mitbestimmung
- Zeitarbeitnehmer im Arbeitskampf - vom Verweigerungsrecht zum Arbeitsverbot
- 'vorübergehend'
Neuregelungen zum Scheinwerkvertrag
- Neuregelung: Pflicht zur ausdrücklichen Bezeichnung als 'Arbeitnehmerüberlassung'
- Neu: Rechtsfolge bei Verstoß: Arbeitsverhältnis mit Entleiher
- Der mitbestimmte Werkvertrag?
- Werkvertrag als Alternative zur Leiharbeit
- On- und Off-Site-Werkverträge und deren Folgen
- Abgrenzung Weisungsrecht / Fachliche Weisung
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten sowie Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Genauso angesprochen sind auch die Geschäftsführer und Personalreferenten von Personaldienstleistern.
Sonstiges Aktuelle Änderungen bei Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen
Kosten 560 Eur
Teilnehmer 40
Termin | Veranstaltungsort |
---|---|
- auf Anfrage - | Hansastr. 43, 1097 Dresden |
- auf Anfrage - | Einsteinring 20, 85609 München |
- auf Anfrage - | 10557 Berlin |
- auf Anfrage - | Stresemannstr. 363-369, 22761 Hamburg |
- auf Anfrage - | Hessenring 9, 64546 Frankfurt |
- auf Anfrage - | Bonländer Hauptstr. 145, 70794 Stuttgart |
- auf Anfrage - | Holzmarkt 47, 50676 Köln |
- auf Anfrage - | Fuggerstr. 2, 4158 Leipzig |
- auf Anfrage - | Karl-Wiechert-Allee 68, 30625 Hannover |
- auf Anfrage - | Bürgermeister-Neff-Str. 12, 68519 Mannheim |
*Alle Angaben ohne Gewähr.

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