Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden in Berlin Verlag Dashöfer GmbH

Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden

Verlag Dashöfer GmbH

Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden in Berlin Verlag Dashöfer GmbH

Ob unterlassener Berufsschulbesuch, häufige Unpünktlichkeit, ständige Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Arbeitsverweigerung, massenhafte Piercings und Tattoos, Beleidigungen oder schwerere Straftaten: Die Liste von Umständen, die den Ausbildungsbetrieb über eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nachdenken lassen, ist lang. Aber die von Gesetz und Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für Kündigungen sind zahlreich und kompliziert. Denn Auszubildende genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesem Grunde ist bei der Abmahnung und Kündigung von Ausbildungsverhältnissen eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, damit diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen.

Gefahren drohen immer dann, wenn Abmahnungen oder Kündigungen wegen formeller oder inhaltlicher Mängel unwirksam sind und deshalb ihr Ziel verfehlen. Wird in einer Abmahnung etwa die genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens nicht hinreichend präzise vorgenommen, entfaltet diese Abmahnung keine Wirkung. Eine Kündigung, die sich auf eine solche Abmahnung stützt, ist dann unwirksam. Schadenersatzansprüche des Auszubildenden oder teure arbeitsgerichtliche Prozesse sind damit vorprogrammiert. Ein unschöner Nebeneffekt ist dabei vielfach auch der Ansehensverlust der Personal- oder Ausbildungsleitung auf Seiten der verbleibenden Auszubildenden.

Um diesen Risiken vorzubeugen, benötigen Sie zum einen juristische Fachkenntnisse, zum anderen kommt es darauf an, diese im konkreten Einzelfall richtig und wirksam anwenden zu können und dabei auch Alternativen zur Kündigung treffsicher zu beherrschen. Unser Seminar vermittelt Ihnen dieses Know-how auf anschauliche Weise. Der Diskussion von Fallbeispielen aus dem Teilnehmerkreis wird genügend Raum gegeben, damit keine Fragen offen bleiben. Umfangreiche Arbeitsunterlagen mit zahlreichen Checklisten werden es Ihnen ermöglichen, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar auf die betriebliche Praxis zu übertragen und erfolgreich anzuwenden. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Zielsetzungen durch den rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen und Kündigungen komfortabler erreichen können.

Inhalte

  1. Die wichtigsten Regelungen des Kündigungsrechts, die jeder Ausbilder kennen sollte

    • Vertretung der Vertragspartner - wer darf kündigen?
    • Die Form des Kündigungsschreibens
    • Der Inhalt der Kündigungserklärung - das muss hinein!
    • Die Angabe des Kündigungsgrundes - "was nicht drinnen steht, ist nicht passiert"
    • Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?
    • Die Kündigung unter Bedingungen
    • Die Kündigung vor Arbeitsaufnahme
    • Die Kündigung während der Probezeit
    • Mängel in der Kündigung und deren Rechtsfolgen
    • Wann und wie der Betriebsrat bei der Kündigung von Auszubildenden zu beteiligen ist
  2. Die außerordentliche Kündigung von Auszubildenden

    • Kennzeichen einer außerordentlichen Kündigung
    • Was bedeutet "Vorliegen eines wichtigen Grundes" bei Kündigung durch den Betrieb?
    • Betriebsbedingte Gründe
    • Personenbedingte Gründe
    • Verhaltensbedingte Gründe
    • Wie Sie mit personenbedingten Kündigungen erfolgreich umgehen können
    • Besonderheiten bei der verhaltensbedingten Kündigung und Tipps für die Praxis
    • Kündigung bei "Whistleblowing" durch Auszubildende? - Urteil des EGMR vom 21.7.2011
    • Zielsetzung und Funktion der Abmahnung
    • Wann sich eine Abmahnung anbietet
    • Über den Zusammenhang zwischen Abmahnung und Kündigung
    • Muss ich vor einer verhaltensbedingten Kündigung abmahnen?
    • Welcher Inhalt in das Abmahnschreiben gehört
    • Warum ein Mangel in der Abmahnung fatale Auswirkungen auf eine sich darauf stützende Kündigung haben kann
    • Wann die Abmahnung für die Wirksamkeit einer Kündigung entbehrlich ist
    • Was bedeutet "Vorliegen eines wichtigen Grundes" bei der Kündigung?
    • Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 II BGB und häufige "Tücken" der Praxis
    • Ausschluss, Beschränkung und Erweiterung des Kündigungsrechts
    • Verzicht und Verzeihung
    • Prozessuale Aspekte, die Sie im Vorfeld einer Kündigung von Azubis beachten sollten
    • Folgen unwirksamer Kündigungen und praxisbewährte Gegenstrategien
    • Kündigung in der Insolvenz und Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe
  3. Kündigungsschutz besonderer Personengruppen in der Berufsausbildung

    • Kündigung von JAV- und Betriebsrats-Mitgliedern
    • Kündigung bei Schwangerschaft
    • Kündigung bei Schwerbehinderung
    • Kündigung bei Wehrpflichtigen
  4. Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung? - Auf diese Fallstricke müssen Sie achten!

    • Rechtliche Grundlagen von Aufhebungsverträgen
    • Vorteile aus Sicht des Ausbildungsbetriebs
    • Form des Aufhebungsvertrags: Post, Mail, SMS, Fax?
    • Wer kann den Aufhebungsvertrag wirksam unterschreiben?
    • Sozialrechtliche Folgen von Aufhebungsverträgen
    • Bedingte Aufhebungsverträge als Kündigungsersatz?
    • Anfechtung von Aufhebungsverträgen
    • Nicht-Beendigungsgründe
  5. Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

    • Pflichten des Ausbildungsbetriebs
    • Freizeitgewährung zur Arbeitssuche
    • Zeugniserteilung
    • Auskunftserteilung
    • Aushändigung der Arbeitspapiere
    • Pflichten des Auszubildenden
    • Rückgabe überlassener Gegenstände
    • Fortwirken der Verschwiegenheitspflicht

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Personalreferenten, Mitarbeiter der Personalabteilung und Ausbildungsverantwortliche, die sich grundlegend über die Regeln zur Beendigung von Ausbildungsverhältnissen informieren möchten. Als Quereinsteiger, Neuanfänger oder auch Auffrischer sind Sie hier genau richtig!

Sonstiges Abmahnung und Kündigung von Auszubildenden

Kosten 520 Eur

Teilnehmer 40

TerminVeranstaltungsort
- auf Anfrage - Landsberger Allee 26-32, 10249 Berlin
Zuletzt aktualisiert: 20.10.2016
*Alle Angaben ohne Gewähr.
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Fax: 04041332111

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