Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum in München Verlag Dashöfer GmbH
Viele neue Urteile verändern die Betriebskostenabrechnung ständig! Kürzlich hat ein Urteil aber die Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen gesenkt. So müssen Sie als Vermieter nicht mehr aufschlüsseln wie Sie die Kosten ermittelt haben, wenn Sie sie auf mehrere Gebäude verteilt haben.
Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung bei Einzug renovierungsbedürftig war. Und die Heizkosten werden auch dann nach Verbrauch abgerechnet, wenn keine korrekte Vorerfassung vorliegt.
Welche Anforderungen müssen Sie durch das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) erfüllen? Wer muss die neuen Zähler melden?
In unserem Praxisseminar erhalten Sie auf all diese Fragen kompetente Antworten und fachgerechte Hinweise für Ihre Betriebskostenabrechnung. Sie werden über alle Neuerungen informiert, damit Sie auch in Zukunft Ihre Betriebskosten sicher abrechnen und umlegen können.
Inhalte
- Aktuelle Urteile
- Umlagefähige Gesamtkosten müssen nicht mehr so detailliert aufgeschlüsselt werden
- Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel muss vom Mieter bewiesen werden
- Heizkostenabrechnung nach Verbrauch abrechnen
Vereinbarung von Betriebskosten, aber wie?
- Im Wohnraummietrecht
- Im Gewerbemietrecht
Streitthema: Sonstige Betriebskosten
- Was ist das?
- Wie vereinbaren?
- NEU: Betriebskosten nach Modernisierung ankündigen
- Neue Betriebskostenpositionen wie Rauchmelder, Legionellenüberprüfung u.a.
Dauerbrenner: Wirtschaftlichkeitsgebot bei steigenden Preisen, wie reagiere ich als Vermieter
Der Umgang mit dem Energieausweis
- Neuregelungen durch die EnEV?
- Umfassende Hinweispflichten des Vermieters schon bei der Vermietung und bei Vermietungsanzeigen
- Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis
- Wer darf ihn ausstellen?
Neues Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Anzeigepflicht neuer Messgeräte
- Berücksichtigung von Verbrauchswerten alter Geräte
- Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung
Berechnung von Betriebskosten
- Darstellung der BGH Rechtsprechung
- Einzelaufgliederung der Positionen
- Soll- oder Ist-Abrechnung
- Bildung von Abrechnungseinheiten
- Belegeinsicht: Was kann gefordert werden?
Schuldanerkenntnis bei Guthabenauskehr?
Abrechnungsfristen insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Abrechnungszeiträume. Dürfen Fristen verlängert werden?
Verjährung, Verwirkung von Betriebskosten, Geltendmachung von ausstehenden Forderungen
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Vermieter, an Verwalter und Eigentümer von Wohn- und Gewerberaum sowie an Immobilienmakler und alle, die sich mit Betriebskosten beschäftigen müssen.
Sonstiges Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum
Kosten 490 Eur
Teilnehmer 40
Termin | Veranstaltungsort |
---|---|
- auf Anfrage - | Eggenfeldener Str. 100, 81929 München |
- auf Anfrage - | Fuggerstr. 2, 4158 Leipzig |
- auf Anfrage - | Landsberger Allee 26-32, 10249 Berlin |
- auf Anfrage - | 30159 Hannover |
- auf Anfrage - | Hansastr. 43, 1097 Dresden |
- auf Anfrage - | Kelsterbacher Str. 19-21, 65479 Frankfurt |
- auf Anfrage - | Fritz-Vomfelde-Str. 38, 40547 Düsseldorf |
*Alle Angaben ohne Gewähr.

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