Das neue Bauvertragsrecht in Frankfurt Verlag Dashöfer GmbH
Im Bereich des Bauwesens wird immer wieder die VOB/B als Muster für Regelungen zur Abwicklung eines Bauvertrags genommen. Nunmehr ist es endlich geplant, Regeln zum Bauvertragsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu integrieren. Dabei wird sicherlich die VOB/B als Quelle genutzt. Allerdings werden sich einige Regelungen auch von den Vorgaben der VOB/B unterscheiden.
Darüber hinaus gilt das BGB für sämtliche abzuschließende Bauverträge und zwar nicht nur dann, wenn dies vereinbart wird - anders als bei der VOB/B. Ebenso wird das Planerrecht und damit auch das Werkvertragsrecht für den Planer spezifisch geregelt. Die Regelungen werden so oder so ähnlich, wie sie im aufgezeigten Referentenentwurf genannt werden, sicherlich in Kraft treten. Deshalb seien Sie schon jetzt vorbereitet, was Sie zukünftig im Rahmen des Bauwesens und des Werkvertragsrechts erwartet!
Inhalte
- Werkvertragsrecht und Bauvertragsrecht
- BGB bisher und nach dem Referentenentwurf - Gegenüberstellung
- Vor- und Nachteile des neuen Bauvertragsrechts
- Struktur der Neuregelung
- Zweiteilung in gewerbliches Bauvertragsrecht und Verbraucherbauvertragsrecht
- VOB/B nach dem neuen Bauvertragsrecht?
- Wichtige geplante Neuregelungen
- Kündigungsregelung für beide Seiten aus wichtigem Grund
- Anordnungsrechte des Bestellers
- Begriff des 'Bauvertrags'
- Vergütungsanpassungsansprüche
- Mehrvergütungsansprüche/Nachträge
- Eilentscheidungen
- Baubeschreibungspflicht (z. B. Angaben von vereinbarten Beschaffenheiten)
- Regelungen zum Bauablauf, Regelungen zur Bauzeit
- Abschlagsrechnungen
- Herausgabepflicht von notwendigen Bauunterlagen an den Auftraggeber/Käufer
- Haftung von Zulieferer für Mängel an Baustoffen
- Abnahme/Zustandsfeststellung
- Sonderregelung für Verbraucherbauvertrag
- Regelung zum Verbraucherschutz
- Wann liegt ein Vertrag mit einem Verbraucher vor?
- Was ist besonders bei einem Bauvertrag mit einem Verbraucher zu beachten?
- Widerrufsrecht von Bauverträgen für Verbraucher
- Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge
- Vertragstypische Pflichten des Architekten
- Sonderkündigungsrecht für den Auftraggeber/Besteller
- Gestufte Leistungen
- Teilabnahme
- Gesamtschuldnerische Haftung
- Mängelhaftung
- Bauträgervertrag
- Was nach den Neuregelungen zu beachten wäre
- Musterverträge und AGB-Klauseln
Zielgruppe
Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektsteuerer, Projektentwickler, Bauleiter, Einkäufer, Unternehmensjuristen, Projektmanagementgesellschaften
Sonstiges Das neue Bauvertragsrecht
Kosten 325 Eur
Teilnehmer 35
Termin | Veranstaltungsort |
---|---|
- auf Anfrage - | Kelsterbacher Str. 19-21, 65479 Frankfurt |
- auf Anfrage - | Stresemannstr. 363-369, 22761 Hamburg |
- auf Anfrage - | Kelsterbacher Str. 19-21, 65479 Frankfurt |
- auf Anfrage - | Rennbahnstr. 90, 22111 Hamburg |
*Alle Angaben ohne Gewähr.

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