Kraftfahrer BKF MODUL 4 - Schaltstelle Fahrer - modulare Weiterbildung Berufskraftfahrer im Gütervekehr LKW BKrFQG in Künzell / Fulda / Petersberg in Künzell Sachverständigenbüro FISCHER UG (haftungsbeschränkt)

Kraftfahrer BKF MODUL 4 - Schaltstelle Fahrer - modulare Weiterbildung Berufskraftfahrer im Gütervekehr LKW BKrFQG in Künzell / Fulda / Petersberg

Sachverständigenbüro FISCHER UG (haftungsbeschränkt)

Kraftfahrer BKF MODUL 4 - Schaltstelle Fahrer - modulare Weiterbildung Berufskraftfahrer im Gütervekehr LKW BKrFQG in Künzell / Fulda / Petersberg in Künzell Sachverständigenbüro FISCHER UG (haftungsbeschränkt)

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist für Kraftfahrer die gewerblich Personen oder Güter (über 3,5 t. zGM, incl. Anhänger) befördern und entweder eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE besitzen, ab dem 10.9. 2013/2014 Pflicht (gemäß BKrFQG).
Die Weiterbildung umfasst fünf Module, die jeweils über eine Dauer von 7 Stunden unterrichtet werden und beinhaltet bei Abschluss die Teilnahmebescheinigung, sowie Bestätigung, um diese in den Führerschein eintragen zu lassen.

Wie viele Module muss man besuchen?
• Insgesamt 5 Module á 7 Stunden

Inhalte Modul 4.0 : Schaltstelle
Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Kenntnisbereich: 3.2 / 3.3 / 3.4 / 3.6 / 3.7
• Schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem Missbrauch durch Schleuserbanden
• Bewegungsmangel, falsche Ernährung und Sicherheit am Arbeitsplatz werden oft unterschätzt. Ein geringes Leistungsniveau, Krankheit, und Arbeits-unfähigkeit sind die Folgen
• Der Fahrer, als Imageträger, Spiegelbild und zugleich Visitenkarte eines Unternehmens
• Das gepflegte Erscheinungsbild von Fahrer und Fahrzeug soll durch den passenden Fahrstil ergänzt werden

Zielgruppe Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung ist für Kraftfahrer die gewerblich Personen oder Güter (über 3,5 t. zGM, incl. Anhänger) befördern und entweder eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE besitzen, ab dem 10.9. 2013/2014 Pflicht (gemäß BKrFQG).
Die Weiterbildung umfasst fünf Module, die jeweils über eine Dauer von 7 Stunden unterrichtet werden und beinhaltet bei Abschluss die Teilnahmebescheinigung, sowie Bestätigung, um diese in den Führerschein eintragen zu lassen.

Wie viele Module muss man besuchen?
• Insgesamt 5 Module á 7 Stunden

Wie bildet man sich weiter?
• Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen

• Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder man verteilt die 35 h auf einen Monat, ein Jahr, oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)

• Es erfolgt keine Prüfung


Wie viele Module muss man besuchen?
• Insgesamt 5 Module á 7 Stunden


Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
• Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerscheinklasse z.B.: „95.10.09.2014“.

• „95“ steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer

• „10.09.2014“ steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss

Voraussetzungen Berufskraftfahrerqualifikation in 5 Modulen - Qualifizierung von Berufskraftfahrern nach dem BKrFQG - Nach der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) unterliegen Berufskraftfahrer einer besonderen Qualifikationsverpflichtung: Eine Pflicht zur Teilnahme an einer Qualifikationsveranstaltung gilt grundsätzlich für alle selbstständigen und angestellten Fahrer- / Innen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die im EU-Bereich oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt sind, die in Drittstaaten, die in einem Unternehmen mit Sitz in den o. g. Bereichen beschäftigt sind, gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung durchführen. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 5.000 € für Fahrer & bis zu 20.000 € für Unternehmer geahndet.

Sonstiges Sie finden uns im Erdgeschoss in der Justus-Liebig-Straße 4 in Künzell, gegenüber Ein- und Ausfahrt Globus-Baumarkt und Nähe Justus-Liebig-Zentrum, sowie Autobahnabfahrt Fulda-Mitte. Parkplätze sind ausreichend direkt vor und hinter dem Gebäude vorhanden.

Kosten 79,- Euro MwSt.-frei

Teilnehmer 8 - 25

TerminVeranstaltungsort
- auf Anfrage - Justus-Liebig-Straße 4, 36093 Künzell
- auf Anfrage - Justus-Liebig-Straße 4, 36093 Künzell
- auf Anfrage - Justus-Liebig-Straße 4, 36093 Künzell
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Zuletzt aktualisiert: 22.05.2014
*Alle Angaben ohne Gewähr.
Sachverständigenbüro FISCHER UG (haftungsbeschränkt)
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Justus-Liebig-Straße 4
36093 Künzell
Telefon: 0661-380 866 50
Fax: 0661-679 369 70

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